- Abscheiderprüfung
Leichtflüssigkeitsabscheider sind z.B. an Fahrzeugwaschplätzen, Werkstätten und Tankstellen vorgeschrieben.
Diese Abscheider verhindern, dass Öl und Benzin in das öffentliche Abwassernetz gelangen kann, denn nach einer Vermischung mit fäkalienhaltigen Abwässern ist eine Trennung in der Kläranlage oft nicht mehr möglich.
Der Betreiber eines Leichtflüssigkeitsabscheiders muss monatliche Kontrollen durchführen. Diese Kontrollen dürfen nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Da diese Sachkundeprüfungen Zeit und Geld kosten und die benötigte Kontrollausrüstung auch angeschafft werden muss, geben viele Betreiber diese Prüfungen an Fachfirmen ab.
Zusätzlich müssen alle 5 Jahre Leichtflüssigkeitsabscheider, aber auch Fettabscheider einer umfangreichen Generalinspektion unterzogen werden. Neben der Dichtheit der Abscheideranlage und der erdverlegten Zuläufe sind auch Berechnungen hinsichtlich der Nenngröße und des Abwasseranfalls, sowie vieler weiterer Faktoren durchzuführen.
Diese Generalinspektionen von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern, aber auch die monatlichen Kontrollen, führt KREIS-Kanalservice e.K. für Sie mit modernster Meßtechnik durch.
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